Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 7 U 65/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 225 BGB, § 242 BGB
Verjährung von Mietzinsansprüchen: Wirkung eines Einredeverzichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Verzichts auf die Verjährungseinrede ; Schaffung eines Vertrauenstatbestandes ; Bemessung der Überlegungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung
- Judicialis
BGB § 197; ; BGB § 201; ; BGB § 225; ; BGB § 284 II a. F.; ; BGB § 285; ; BGB § 286 I; ; ZPO § 92 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO a.F. § 546 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Pflicht eines Schuldners eine Forderung schriftlich geltend zu machen, wenn er nicht mehr davon ausgehen kann das sich der Gläubiger an einen vorher vereinbarten Verzicht auf die Verjährungseinrede, halten wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.02.2001 - 2 O 107/00
- OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 7 U 65/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 7 U 65/01
Eine derartige Verzichtserklärung entfaltet jedoch einen Vertrauenstatbestand mit der Folge, dass eine dennoch erhobene Verjährungseinrede treuewidrig (§ 242 BGB) ist, solange der Gläubiger davon ausgehen durfte, der Schuldner fühle sich an den Verzicht gebunden (vgl. BGH NJW 1991, 975).